Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inter-Consulting Germany GmbH für die Abgabe kostenpflichtiger Angebote auf der Internetdomain „www.cadkonstrukteure.de“.
| 1 |
Geltungsbereich |
| 1.1 |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Inter-Consulting Germany GmbH mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für Dienstleistungen zur Personalbeschaffung unter www.cadkonstrukteure.de. |
| 1.2 |
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Inter-Consulting Germany GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Inter-Consulting Germany GmbH in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. |
| 1.3 |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass Inter-Consulting Germany GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. |
| 2 |
Vertragsgegenstand |
| 2.1 |
Inter-Consulting Germany GmbH veröffentlicht im Namen des Auftraggebers auf der von ihr betriebenen Internetplattform, verfügbar unter www.cadkonstrukteure.de, Stellenanzeigen zur Personalbeschaffung sowie Werbebanner (nachfolgend „Anzeigen“). |
| 2.2 |
Weitere Dienste können nach gesonderter Vereinbarung beauftragt werden. |
| 3 |
Vertragsschluss |
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Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Inter-Consulting Germany GmbH den Auftrag des Auftraggebers ausdrücklich schriftlich bestätigt oder den Auftrag etwa durch Einräumung der technischen Möglichkeit zur Schaltung von Anzeigen ausführt. Eine schriftliche Bestätigung eines Auftrages kann wirksam per Telefax oder Email erfolgen. |
| 4 |
Vertragsdurchführung |
| 4.1 |
Erstellung der Anzeigen |
| 4.1.1 |
Der Auftraggeber erstellt seine Stellenanzeigen unter Verwendung der online zur Verfügung gestellten Software selbst. Inter-Consulting Germany GmbH stellt ihm hierfür einen Zugangscode bestehend aus Benutzerkennung und Passwort zum Zugriff auf den Kundenbereich der Homepage zur Verfügung. Stellenanzeigen sind grundsätzlich einem vorgegebenen Schema entsprechend mit Angaben zu verschiedenen Kategorien zu erstellen. Daneben kann der Auftraggeber Angaben über die eigene Person in Kategorien und als Fließtext machen. Der Auftraggeber darf pro Stellenanzeige nur eine Position schalten. |
| 4.1.2 |
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Benutzerkennung und Passwort nur von berechtigten Personen verwendet werden. |
| 4.1.3 |
Die Vorlagen für Werbebanner übermittelt der Auftraggeber an Inter-Consulting Germany GmbH nach gesonderter Absprache. Diese umfasst auch die Einzelheiten der Ausgestaltung der Werbebanner. |
| 4.2 |
Inhalt der Anzeigen |
| 4.2.1 |
Der Auftraggeber darf seinen Anzeigen nur wahrheitsgemäße Angaben zugrunde legen. Diese müssen den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entsprechen. Inter-Consulting Germany GmbH ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf eine Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. |
| 4.2.2 |
Die aktive direkte Verlinkung zu externen Karriereseiten, Stellenanzeigen und Bewerberformularen ist nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig. |
| 4.3 |
Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte |
| 4.3.1 |
Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er hinsichtlich aller von ihm gelieferten Inhalte die zur Veröffentlichung über das Internet erforderlichen Nutzungsrechte vom jeweiligen Inhaber etwaiger Urheberrechte und gewerblicher Schutzrechte erworben hat bzw. frei über diese Rechte verfügen kann. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrecht genutzt werden, erteilt der Auftraggeber mit Auftragserteilung die Genehmigung zu deren Nutzung und versichert, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist. |
| 4.3.2 |
Soweit Inter-Consulting Germany GmbH die von ihr veröffentlichten Werbebanner selbst gestaltet, erwirbt sie das alleinige Urheberrecht und/oder gewerbliche Schutzrecht an diesem Werk, soweit Urheberrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte des Auftraggebers dem nicht entgegenstehen. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nicht die Erteilung einer Nutzungslizenz und/oder Abtretung gewerblicher Schutzrechte an den Auftraggeber verbunden. Inter-Consulting Germany GmbH behält sich ausdrücklich vor, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen. Insbesondere ist Inter-Consulting Germany GmbH auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. |
| 4.3.3 |
Eigentums- oder Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige Rechte an der verwendeten Software werden auf den Auftraggeber nicht übertragen. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten der Inter-Consulting Germany GmbH verbleiben uneingeschränkt bei ihr. |
| 4.4 |
Beginn und Dauer der Veröffentlichung |
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Die Anzeige wird unverzüglich nach Erstellung oder zum gesondert vereinbarten Termin veröffentlicht. Die Schaltung einer Stellenanzeige beträgt 30 Tage, soweit nicht anderweitig vereinbart. Der Beginn und die Dauer der Veröffentlichung von Werbebannern richten sich nach einer gesondert zu treffenden Vereinbarung. |
| 4.5 |
Ort der Veröffentlichung |
| 4.5.1 |
Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt auf der Internetdomain der Inter-Consulting Germany GmbH, zu erreichen unter „www.cadkonstrukteure.de“. |
| 4.5.2 |
Die Platzierung der Anzeige erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach billigem Ermessen; Inter-Consulting Germany GmbH wird hierbei die Interessen des Auftraggebers berücksichtigen. Inter-Consulting Germany GmbH behält sich das Recht vor, die Platzierung abzulehnen oder jederzeit zu beenden. |
| 4.5.3 |
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass auf Internet-Seiten veröffentlichte Anzeigen durch andere Internet-Nutzer kopiert, verlinkt und/oder mit Hilfe von Frames wie ein eigenes Angebot zusätzlich veröffentlicht werden. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen Inter-Consulting Germany GmbH zu. Inter-Consulting Germany GmbH wird sich bemühen, im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten derartiges Kopieren, Verlinken und/oder Framing zu unterbinden. Hierzu erteilt ihr der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. |
| 4.6 |
Änderung von Anzeigen |
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Der Inhalt einer Anzeige kann vom Auftraggeber während der Veröffentlichungszeit nur vorzeitig gelöscht, aber nicht geändert werden. |
| 4.7 |
Aufbewahrung |
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Inter-Consulting Germany GmbH ist nicht verpflichtet, die Anzeigen und Vorlagen nach Ablauf des Veröffentlichungszeitraumes aufzubewahren. |
| 5 |
Leistungsverweigerungsrechte |
| 5.1 |
Inter-Consulting Germany GmbH behält sich vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht auszuführen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, missbräuchlich sind oder eine Veröffentlichung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist ("unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt, soweit die Anzeige einen oder mehrere Links auf eine oder mehrere Seiten mit unzulässigen Inhalten enthält. |
| 5.2 |
Inter-Consulting Germany GmbH ist berechtigt, bereits im Internet veröffentlichte Anzeigen oder Anzeigenteile mit unzulässigem Inhalt ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu entfernen und den Zugriff auf das System zu sperren. |
| 5.3 |
Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers besteht in diesem Fall nicht. |
| 6 |
Vergütung, Fälligkeit, Verzug |
| 6.1 |
Der Auftraggeber zahlt an Inter-Consulting Germany GmbH für seine Aufträge - vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede - die sich aus den online im Internet über die Domain www.cadkontrukteure.de einsehbaren Paketangeboten ergebende Vergütung, welche die gesetzliche Umsatzsteuer bereits beinhaltet. Im Falle einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die Preise entsprechend angepasst. Maßgebend sind die Preisangaben, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags des Auftraggebers bei Inter-Consulting Germany GmbH im Internet veröffentlicht sind. Die Preise für Werbebanner werden auf Nachfrage mitgeteilt. |
| 6.2 |
Die Rechnung wird von Inter-Consulting Germany GmbH unverzüglich nach Vertragsschluss gemäß Ziffer 3 erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist fällig und zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungstellung. |
| 6.3 |
Inter-Consulting Germany GmbH behält sich vor, in Einzelfällen insbesondere bei nicht fristgerechter Zahlung in der Vergangenheit Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. |
| 6.4 |
Ab Verzug oder Stundung schuldet der Auftraggeber Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. |
| 6.5 |
Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. |
| 6.6 |
Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, ist Inter-Consulting Germany GmbH berechtigt, die Ausführung von Aufträgen einzustellen und/oder die Bereitstellung von Zugriffen auf den Mitgliederbereich bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge oder auf Dauer zu unterbinden. Der für die Veröffentlichung von Anzeigen vorgesehene Zeitraum verlängert sich durch eine zeitweise Einstellung der Veröffentlichung nicht. |
| 6.7 |
Sollte dem Auftraggeber aufgrund gesonderter Vereinbarung eine Ratenzahlung eingeräumt worden sein, ist Inter-Consulting Germany GmbH berechtigt, bei Verzug mit der Zahlung einer Rate um mehr als zwei Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen. |
| 6.8 |
Inter-Consulting Germany GmbH ist berechtigt, die Forderung zum Zwecke des Einzugs Bibby Financial Services GmbH oder einen sonstigen Dritten abzutreten. Der Auftraggeber stimmt bereits jetzt einer etwaigen Abtretung von Forderungen der Inter-Consulting Germany GmbH gegen ihn zu. |
| 7 |
Beendigung des Vertrages |
| 7.1 |
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. |
| 7.2 |
Inter-Consulting Germany GmbH wie auch der Auftraggeber sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die jeweils andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet. |
| 8 |
Vertraulichkeit und Datenschutz |
| 8.1 |
Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. |
| 8.2 |
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung Verpflichtete die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
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| 8.3 |
Vertrauliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages von einer Partei der anderen übergeben oder sonst bekannt gemacht werden, sind eindeutig als vertraulich zu bezeichnen. |
| 8.4 |
Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind einzuhalten. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Inter-Consulting Germany GmbH seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten wird. |
| 8.5 |
Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Weitergabe der notwendigen Daten an Bibby Financial Services GmbH oder einen sonstigen Dritten im Rahmen etwaiger Abtretungen von Forderungen der Inter-Consulting Germany GmbH gegen ihn einverstanden. |
| 9 |
Gewährleistung |
| 9.1 |
Inter-Consulting Germany GmbH gewährleistet eine Verfügbarkeit der Anzeigen, die dem Stand der Technik entspricht. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass Daten und Dienste ohne erhebliches Verschulden der Inter-Consulting Germany GmbH nicht jederzeit verfügbar sind. Es stellt daher keine Schlechtleistung dar, wenn Dienste nicht verfügbar sind aufgrund;- Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z.B. Browser) und/oder Darstellungshardware oder
- Rechnerausfall oder sonstige Störung der Kommunikationsnetze bei einem Internet-Access-Provider, einem Online-Dienst oder einem anderen Betreiber oder
- unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) von Providern und Online-Diensten oder
- Ausfällen des Servers, die zusammen nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauern.
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| 9.2 |
Der Auftraggeber von Stellenanzeigen hat in den Fällen der Ziffer 9.1 jedoch Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls, soweit dieser 24 Stunden in 30 Tagen überschreitet. |
| 9.3 |
Der Auftraggeber hat die Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel und solche, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, hat er unverzüglich zu rügen. Andere Mängel hat er unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt. |
| 10 |
Haftung |
| 10.1 |
Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Inter-Consulting Germany GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. |
| 10.2 |
Auf Schadensersatz haftet Inter-Consulting Germany GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Inter-Consulting Germany GmbH nur- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
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| 10.3 |
Die sich aus Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Inter-Consulting Germany GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Anzeige übernommen hat. Ansprüche des Auftraggebers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. |
| 10.4 |
Inter-Consulting Germany GmbH haftet nicht dafür, dass Kontakt mit Stellensuchenden zustande kommt oder eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewerbungen erreicht wird. |
| 10.5 |
Inter-Consulting Germany GmbH haftet nicht für Investitionen, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Stellenanzeige getätigt wurden. |
| 10.6 |
Für den Inhalt und die Datenschutzpraktiken von Websites, zu denen die Website www.cadkonstrukteure.de Links enthält, trägt Inter-Consulting Germany GmbH keine Verantwortung. Für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, und für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte haftet Inter-Consulting Germany GmbH nicht. |
| 10.7 |
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für denInhalt der Anzeigen, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit sowie für die von ihm gelieferten, zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte, auch im Sinne des Presserechts und des Wettbewerbsrechts. |
| 10.8 |
Der Auftraggeber stellt Inter-Consulting Germany GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte, wegen eines Verstoßes gegen Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte oder wegen sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gegen Inter-Consulting Germany GmbH geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. |
| 11 |
Sonstiges |
| 11.1 |
Erfüllungsort ist Berlin. |
| 11.2 |
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Inter-Consulting Germany GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. |
| 11.3 |
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Inter-Consulting Germany GmbH in Berlin-Charlottenburg. Ein Auftraggeber ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland ist verpflichtet, einen in Deutschland ansässigen, empfangsbevollmächtigten Vertreter zu benennen. |
| 11.4 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist in der Weise umzudeuten bzw. gilt in der Weise als ersetzt, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Zur Ausfüllung eventueller Lücken des Vertrages soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewollt haben. Bei fehlender Leistungs- oder Zeitbestimmung wird die Lücke durch das gesetzlich geregelte Maß gefüllt. |